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Sicherheit für Ihr Zuhause:   

Mit RC 2-geprüften Garagen-Sektionaltoren und KFW-Zuschuss

Für Garagentore nimmt das Thema Einbruchschutz eine immer wichtigere Rolle ein. Neben der Funktion als gesicherte Parkfläche für Ihr Auto, werden Garagen auch als Lagerraum, für Hobby oder Freizeit verwendet. Hier lagern Wertgegenstände, auf die es Diebe abgesehen haben könnten. Darum lohnt es sich, in einbruchhemmende Garagentore und -zugänge zu investieren, vor allem wenn eine direkte Verbindung von der Garage zum Wohnhaus besteht. Sind Einbrecher erst einmal in der Garage, können sie unbeobachtet versuchen in den Wohnbereich einzudringen.

Besonders mechanische Sicherungen wehren Einbruchversuche bereits am Garagentor ab:
Weit über ein Drittel aller Einbrüche bleibt im Versuchsstadium stecken, weil sich Tore, Türen oder Fenster nicht schnell genug überwinden lassen.

Wer seine Garage mit einem entsprechenden Tor schützen will, ist mit einbruchhemmenden Garagen-Sektionaltoren (Widerstandsklasse RC 2)  auf der sicheren Seite und kann außerdem von finanzieller Förderung durch die KfW profitieren.

KFW-Förderung für Garagen-Sektionaltore

WER FÖRDERT?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Als Förderbank unterstützt sie den Einbruchschutz, Neubau, Umbau, Energieeinspartechniken und vieles mehr mit günstigen Krediten oder Zuschüssen.

Welche Leistungen eines Garagentor Fachbetriebes sind förderfähig?

·        Beratung von einem Garagentor-Fachbetrieb

·        Fachgerechter Ausbau, Montage und Entsorgung

·        Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten, welche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einbruchschutz stehen
(z.B. Wiederherstellung durch Maler- und Fliesenarbeiten)

Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Einbruchschutz rund um privates Wohneigentum und somit auch den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge. Einen KfW-Zuschuss (455-E) gibt es unter folgenden Bedingungen:

·        Garage und Haus sind direkt durch einen Zugang miteinander verbunden

·        Das gewünschte Tor entspricht der DIN/TS 18194

·        Ein Fachunternehmen führt alle nötigen Arbeiten aus und bestätigt diese der KfW (Fachunternehmerbestätigung)

Die KfW fördert Privatpersonen, die

·        ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit maximal zwei Wohneinheiten oder eine Wohnung besitzen

·        Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind

·        eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind

·        zur Miete wohnen (Tipp: Schließen Sie einen Modernisierungsvertrag mit dem Vermieter ab)

         So berechnet sich Ihr KFW-Zuschuss:

Wenn Sie Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, gewährt die KfW einen Zuschuss von bis zu 1.600 €. Ein Antrag kann gestellt werden, wenn die förderfähigen Investitionskosten mindestens 500 € betragen. Die KfW bezuschusst die ersten 1.000 € dabei mit 20 % und weitere Kosten mit 10 %.